Anspruchsberechtigten Personen, die Leistungen nach dem elften Sozialgesetzbuch erhalten oder beantragen möchten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.
Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen.
Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wann eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Pflegebedürftig ist demnach, wer körperliche Belastungen oder auch Beeinträchtigungen in
der Wahrnehmung oder im Denken, psychische oder gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht selbstständig ausgleichen kann.
Die Begutachtungsrichtlinien sind sehr komplex – ich unterstütze sie bei der Pflegegradeinstufung.
Eine hohe Prozentzahl an Gutachten entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Nur in den seltensten Fällen wird sich adäquat auf Folgegutachten vorbereitet und Widerspruch eingelegt. Hier gehen Ihnen viele Leistungen verloren.
Widerspruchswesen ist im Gegensatz zu Pflegeberatung leider immer eine Selbstzahlerleistung.
Zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle Versicherten die nur Pflegegeld beziehen - je nach Höhe des Pflegegrads - alle 3 bis 6 Monate einen Beratungseinsatz gemäß §37,3 des SGB XI durchführen lassen. Ich stehe Ihnen für diese Einsätze als anerkannte Neutrale Beratungsstelle zur Verfügung.
Ich biete unterschiedlichste Fortbildungen und Workshops rund um die Themen Pflege und Pflegeberatung an. Ich freue mich über Anfragen von Vereinen, Verbänden, Selbsthilfegruppen, Firmen, Gemeinden, Kreisen, Volkshochschulen, Veranstaltern von Pflegekongressen und allen anderen.
Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Auszeit aus verschiedensten Gründen brauchen. Ich biete stundenweise oder auch tageweise Verhinderungspflege an, damit Ihre Angehörigen durchatmen und neue Kräfte sammeln können.
Ich bin der Ansicht, dass in Übereinstimmung mit dem ICN Ethik Kodex des International Council of Nurses (ICN) auch in der Beratung niemand aufgrund Sprachbarriere oder kultureller oder spiritueller Einstellungen benachteiligt werden darf. Ich halte daher Informationsmaterial in mehreren Sprachen bereit und berate über das gesamte Leistungsspektrum – mit Hilfe eines Universalübersetzers und viel Fingerspitzengefühl, sowie dank Dolmetschern aus Vereinen und Verbänden.
✔ Krankenpfleger
✔ Pflegeberater gemäß § 45 SGB XI und § 7a SGB XI
✔ Sachverständiger
✔ dreifacher pflegender Angehöriger
Sachverständiger (DGUSV) für den Bereich Pflegegrad Einstufung und Widersprüche - Spezialgebiet Kinder und junge Erwachsene mit psychischen und seltenen Erkrankungen
✔ Praxisanleiter
✔ Junior Project Manager nach IAPM
✔ Aromatherapeut
✔ Dozent in der Pflege