Widerspruchswesen ist im Gegensatz zu Pflegeberatung leider immer eine
Selbstzahlerleistung.
Hier ergibt sich aber im ersten Gespräch je nach Komplexität des Falles und Umfang der benötigten Stunden dann aber sicher eine finanzielle Lösung (Pauschalen, Großteil der Zahlung erst bei Erfolg…) mit der alle Beteiligten gut leben können.
Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung (entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, z.B. Anwälte und Notare) erbringen darf. Hierfür habe ich großartige Dienstleister und Personen als Netzwerkpartner.
Auch in diesem Bereich arbeite ich mit Dienstleistern/Anbietern zusammen, vor allem mit Dr. Weigl und Partner.